In der Schweiz wird die AHV-Nummer bei der Geburt automatisch an jede Person vergeben, die in der Schweiz lebt, oder sobald eine Person in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Es ist daher in den meisten Fällen nicht notwendig, die AHV-Nummer separat zu beantragen. Sie ist Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems und wird für alle Einwohner und Arbeitnehmer erstellt.
Schritte zum Erhalt der AHV-Nummer:
Bei Geburt oder Zuzug in die Schweiz: Die AHV-Nummer wird automatisch durch die zuständige Ausgleichskasse zugeteilt.
Arbeitgeber: Wenn du eine neue Arbeitsstelle antrittst, wird dein Arbeitgeber in der Regel deine AHV-Nummer anfordern, um deine Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzurechnen.
Nichterwerbstätige: Auch Personen, die nicht arbeiten (z.B. Studierende oder Rentner), erhalten eine AHV-Nummer und können diese bei der kantonalen Ausgleichskasse erfragen, falls sie benötigt wird.
Falls du deine AHV-Nummer verloren hast oder sie dir nicht bekannt ist, kannst du diese bei deiner kantonalen Ausgleichskasse oder dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erfragen.
Mehr Informationen dazu findest du auf der Seite des BSV.
FAQ zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) in der Schweiz Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine der wichtigsten sozialen Absicherungen in der Schweiz. Sie sichert Menschen im Rentenalter sowie Hinterbliebene…