Der AHV-Mindestbeitrag bezieht sich auf den Betrag, den Nichterwerbstätige in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einzahlen müssen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder ein sehr geringes Einkommen haben. Für das Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige 514 CHF pro Jahr. Dieser Beitrag ist erforderlich, um Lücken in der Beitragszeit zu vermeiden und somit den vollen Rentenanspruch im Alter zu sichern.
Wer muss den Mindestbeitrag zahlen?
Nichterwerbstätige, wie Studierende, Rentner mit Vermögen oder andere Personen, die kein oder nur geringes Einkommen erzielen, müssen den AHV-Mindestbeitrag zahlen.
Selbstständige und Arbeitnehmer zahlen in der Regel höhere Beiträge, die auf ihrem Einkommen basieren.
Wenn eine Person den Mindestbeitrag nicht einzahlt, kann dies zu Rentenkürzungen führen, da für den vollen Rentenanspruch eine lückenlose Beitragsdauer erforderlich ist.
Weitere Informationen zum AHV-Mindestbeitrag findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
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