Der AHV-Abzug bezieht sich auf die Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz leisten. Die AHV bildet die erste Säule des Sozialversicherungssystems und dient der finanziellen Absicherung im Alter sowie für Hinterbliebene.
Höhe der AHV-Beiträge:
Arbeitnehmer: zahlen 4,35 % ihres Bruttolohns in die AHV.
Arbeitgeber: tragen ebenfalls 4,35 % bei, sodass insgesamt 8,7 % des Bruttolohns in die AHV eingezahlt werden.
Selbstständige: zahlen einen Beitragssatz von 9,65 %.
AHV-Abzüge bei Nichterwerbstätigen:
Nichterwerbstätige, wie Studierende oder Rentner, zahlen ihre Beiträge basierend auf ihrem Vermögen und Renteneinkommen. Dabei variieren die Beiträge je nach finanzieller Lage.
Diese Beiträge fließen in das soziale Sicherungssystem der Schweiz ein und gewährleisten Rentenzahlungen im Alter sowie Leistungen an Hinterbliebene bei Todesfällen.
Weitere Informationen zum AHV-Abzug findest du auf offiziellen Seiten, wie dem Bundesamt für Sozialversicherungen.
FAQ zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) in der Schweiz Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine der wichtigsten sozialen Absicherungen in der Schweiz. Sie sichert Menschen im Rentenalter sowie Hinterbliebene…